Bestattungsarten

Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Regelung getroffen hat, bestimmt der nächste Angehörige die Bestattungsart. Der hat die Wahl zwischen einer Erd-, Feuer-, Baum-, Fluss- oder Seeurnenbestattung.

Die Erdbestattung ist die herkömmliche Bestattungsform. Dabei gibt die Trauergemeinde im Anschluss an eine Trauerfeier dem Verstorbenen das letzte Geleit, indem sie ihn zum Grab begleitet.

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg zum Krematorium überführt und damit eingeäschert. Es besteht die Möglichkeit eine Trauerfeier vor der Einäscherung mit dem Sarg oder nach der Einäscherung mit einer Zierurne abzuhalten. Eine Urnenbeisetzung findet meistens 2-4 Wochen später mit oder auch ohne Angehörige (je nach Grabart) statt. In der letzten Willensverfügung sollte der Wunsch einer Feuerbestattung schriftlich niedergelegt sein, ansonsten kann nur der Angehörige 1. Grades die Feuerbestattung bestimmen.

Die Seeurnenbestattung setzt eine Einäscherung voraus und der Verstorbene sollte zu Lebzeiten eine Verbundenheit mit der See gehabt und dies schriftlich niedergeschrieben haben. Die Beisetzung in Nord- oder Ostsee oder in einem anderen Meer erfolgt in einer speziellen Urne die sich innerhalb in wenigen Stunden im Meer auflöst. Angehörige die an der Urnen- beisetzungsfeier teilnehmen möchten, können es mit einem Kaffeetrinken auf dem Schiff verbinden. Wenn keine Angehörigen mitfahren möchten, wird die Urne still im Meer beigesetzt. Die Hinterbliebenen erhalten eine Karte mit dem Eintrag des Ortes der Urnenbeisetzung und können einmal im Jahr zu einem Gedenkgottesdienst mit anschließender Schiffsfahrt.

 

Die einzelnen Grabstättenarten

Die Art und Form einer Beisetzung können die Hinterbliebenen selbst wählen, es sei denn, der Verstorbene hat zu Lebzeiten eine Regelung für sich getroffen.

Bei einer Erdbestattung gibt es folgende Gräberarten:

a) Wahlgräber:
Grabstätten mit ein oder mehreren Beisetzungsplätzen. Das Nutzungsrecht kann auf Wunsch nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden.

b) Reihengräber:
Einzelgräber auf einem Reihenfeld, die der Reihe nach belegt werden.
Meistens werden diese bei einer gesetzlich vorgegebenen Ruhezeit von 20 Jahren vergeben und können nicht verlängert werden.

Bei einer Feuerbestattung gibt es folgende Gräberarten:

a) Urnenwahlgräber:
Die Hinterbliebenen können das Urnengrab selbst auswählen und mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung ist es möglich, mehrere darauf beizusetzen.

b) Wahlgräber:
Auf diese Wahlgräber, die für Erdbestattungen vorgesehen sind, können auch mit Urnen belegt werden (z.B. auf eine Erdbestattung können zwei Urnen beigesetzt werden).

c) Urnenreihengräber:
Sind Einzelgräber in einem geschlossenen Urnenfeld und werden der Reihe nach belegt. Und haben meistens eine Namensplatte.

d) Anonyme Felder für Urnen und Sargbestattungen:
Die anonyme Urnenbeisetzung erfolgt auf einem vorgesehenen Feld, das die Friedhofsverwaltung festlegt. Hier werden weder Grabschmuck, Grablagenkennzeichnung noch Grabstein zugelassen. Man spricht auch von einem namenlosen Grab.